Diskurs 13.2/1
Schulz, Paul
Statement 2.1.
Humanität ist kein rechtsstaatliches Handlungsmodell:
Säkulare Humanität seit der Antike
2.1.1. Humanität ist kein rechtsstaatliches Handlungsmodell. Unser demokratischer Staat ist in seiner Staatsführung und seinen konkreten politischen Entscheidungen ausschließlich der Verfassung verpflichtet und zur Durchführung der von der Verfassung legitimierten Gesetze im Namen des Volkes. Dazu zählen auch alle vertraglichen Vereinbarungen, denen unser Staat völkerrechtlich beigetreten ist und die damit Bestandteil der Verfassung geworden sind, wie zum Beispiel die UN-Menschenrechtserklärung von 1948 und die EU-Charta von 2007. Kein sonstiges Humanitätsprinzip oder göttliches Gebot steht über unserem demokratisch-verfassten Rechtsstaat.
Ein ganz einfaches Beispiel: Ein Richter kann bei einer Ehescheidung nicht das gültige Recht des Mannes verweigern, weil dadurch der geschiedenen Frau (oder umgekehrt) mit ihren Kindern der soziale Abstieg droht, gar eine bedrückende inhumane Notsituation entsteht. Zwar hat der Richter mit seinem Urteil einen Spielraum der Abfederung, aber das Urteil muss in seiner gesetzlichen Härte gesprochen und vollzogen werden, wie bemitleidenswert der Fall auch sein mag. Selbst die humane Abfederung seines Urteils muss der Richter dezidiert begründen. So streng ist der Rechtsstaat – >res publica<.
Gleichwohl ist Humanität für die Gesellschaft und ihr bürgerliches Verhalten von größter Bedeutung. Der gleiche Richter könnte als freier Bürger diese Frau mit ihren Kindern heiraten, könnte ihr ein guter Mann und ihren Kindern ein vorbildlicher Vater sein – aus Humanität, aus Liebe, zumindest aus persönlichem Antrieb und Willen – >res privata<.
Daraus unsere Konsequenz für die aktuelle Flüchtlingsfrage, die in Berlin entschieden werden muss: Das staatliche Handeln darf nur in rechtsstaatlichen Formen ablaufen. Humanität setzt auch hier die Staatspflichten gerade auch dann nicht außer Kraft, wenn der Staat politische Maßnahmen ergreifen muss, die im Konkreten inhuman sind. Die immer noch große Humanitätswelle der deutschen Bürger gegenüber den Flüchtlingen in Not ist dabei für den Staat keine Legitimation, seine notwendigen staatlichen Pflichten, die insgesamt für Deutschland Gültigkeit haben, nur sehr eingeschränkt zu erfüllen.
Schon gar nicht kann eine Regierung wie die Bürger aus rein persönlich bestimmten (humanen) Empfindungen ohne ein rechtsstaatlich-demokratisches Beschlussverfahren handeln. Eine Regierung agiert nicht in persönlicher Beliebigkeit. Das wäre Willkür. Die Kanzlerin ist als Kanzlerin kein bürgerliches Individuum, sondern ein Instrument des Staates innerhalb klarer demokratischer Verfahrensweisen. Auch darin ist unser Staat ein Rechtsstaat. Von daher kann die Kanzlerin durchaus mit ihren selbst bestimmten gerade auch besten humanen Absichten mit dem Rechtsstaat in Konflikt geraten. Im konkreten Fall ihrer sogenannten >freundlichen Begrüßung aller Flüchtlinge < ist das im hohen Maße gegeben, denn: Bei ihrer Vereidigung als Kanzlerin hat sie per Eid geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln. Das hat für sie in allem oberste Priorität auch dann, wenn es im Rahmen der Gesetze für andere inhuman ist.
2.1.2. Humanität im Abendland ist keine christliche Erfindung. Schon die altgriechischen Philosophen des antiken Abendlandes – Sokrates, Aristoteles, Epikur und viele mehr – versuchten mit dem Begriff >Tugend< das gute Handeln des Menschen zu definieren. Die Götter waren ihnen wegen derer eigener Unsittlichkeit kein Vorbild. Der oberste Gott Zeus war ein Hallodri in fremden Betten schöner Frauen. Wie sollte man mit ihm Moral lehren? Die Philosophen mussten deshalb das höhere Gute mit ihrer weltlichen Vernunft ohne Gott erdenken. So postulierten sie eine Fülle weltlicher Tugenden, die von ihnen als Ideal, als Idee des >summum bonum<, als letztgültiger Logos formuliert wurden.
Erst viel später erfand der brillante Rhetoriker Cicero im alten Rom den Begriff >humanitas – Humanität<. Er fasste damit das damals ethische Denken und Wissen seiner klassischen Vordenker in einem einzigen Begriff zusammen. Als exzellenter römischer Jurist und Politiker stand er an der Staatsspitze Roms >zwischen Bösem und Gutem<, dem Thema vieler seiner ethischen Schriften. Humanität war ihm dabei ethisch das menschlich höchst Gute.
Mit seinem Ansatz schuf Cicero so schon vor dem Jahr Null einen ersten säkularen Humanismus, der den Römern deshalb so einprägsam war, weil er ihn an großen menschlichen Vorbildern seiner Zeitgeschichte >exemplifizierte<: Wenn man so handelt … wie der alte Scipio …, dann ist das von höchstem menschlichen Wert. Er machte das Humanum also real konkret. Das rein Faktische hat die alten Römer immer fasziniert.
Der römische Staat hat die Humanität aber nicht zu einem Staatsrecht oder gar zur Staatspflicht gemacht. Ganz im Gegenteil. Der römische Staat konnte in seiner Führung gar nicht human handeln, weil die politische Führung harte Strafen, gar Gewalt forderte. Hätten die Römer humane Kriege geführt, wären sie nie ein römisches Weltreich geworden. So wurde >säkulare Humanität< im römischen Reich immer mehr zum Bürgerrecht, eben >res privata<, der höchste Anspruch für das Handeln des privaten Individuums und wurde von da die geistige Grundlage der abendländischen Kultur.
Es gab im römischen Machstaat eine >humane Ausnahme<, die nannten die Römer aber nicht Humanität (weil es letztlich keine Humanität, sondern staatliches Nützlichkeitskalkül war). Sie nannten sie >clementia Caesaris< – die Begnadigung durch den Kaiser: Hatte der oberste römische Feldherr eine entscheidende Schlacht, gar einen Krieg gewonnen, dann konnte er den feindlichen Anführer oder gar das ganze feindliche Volk begnadigen, das heißt vor der Plünderung und Schändung durch das römische Herr bewahren, verschonen. Das war das Siegerrecht allein des Feldherrn, allein im Augenblick seines Sieges. Darin lag kein menschliches Mitleid der Römer. Das war ihr politisches Kalkül, sich ein starkes Volk zum Verbündeten zu machen. Die Besiegten hatten dann dem Sieger bedingungslos zu huldigen, um so im Römischen Reich als Freunde integriert zu werden.
2.1.3. Durch den brutalen Kulturkahlschlag der katholischen Kirche im 5. und 6. Jahrhundert in Europa wurden die klassische Denkfähigkeit und die Erkenntnisse der Antike mit der christlichen Religion zugeschüttet und gingen verloren. 539 wurde die letzte antike Philosophenschule vom christlichen Kaiser geschlossen und alles nichtchristliche Wissen bei Todesstrafe verboten. Kaum noch jemand kannte die Namen Sokrates, Platon, Aristoteles oder eben Cicero, geschweige denn das, was sie gesagt hatten.
Rein zufällig entdeckte im hohen Mittelalter um 1330 etwa der junge Francesco Petrarca, im reichen Florenz geboren und von dort mit seinen Eltern als politisch Verfolgte vertrieben, in der alten Bibliothek von Verona ein paar verstaubte Schriften Ciceros. Man kann diese Entdeckung Petrarcas mit gutem Recht die >Wiedergeburt der römischen Antike< nennen, die >Renaissance<, die dann über Europa flutete. In diesen Schriften stieß Petrarca auf Ciceros Begriff Humanitas und dessen Erklärungen. Petrarca war begeistert und hat sich die Bekanntmachung der weltlichen Humanität zur Lebensaufgabe gemacht. Auf Fürstenhöfen und Universitäten Europas lehrte er Ciceros weltlichen Humanismus. Deshalb nennen wir Petrarca auch heute noch den >Vater des (säkularen) Humanismus<.
Petrarcas Rückgriff gleichsam am Christentum und Kirche vorbei auf das heidnisch-antike Abendlandes reaktivierte natürlich säkulare Denkwerte und Denkweisen jener alten nichtchristlichen Kultur des antiken Abendlandes. Insofern ist die Renaissance und damit auch die moderne europäische Kultur in dem Maße tief innerhalb des nichtchristlichen Abendlandes verwurzelt, in dem sie deren säkulare Erkenntniswerte zu neuen Orientierungspunkten der Gesellschaft machte, eben wie den Wert des humanen Individuums und die weltliche Humanität. Allerdings wurde dieser Prozess der humanen Säkularisierung der Gesellschaft zum langen dramatischen Durchsetzungskampf gegen die geistige und politische Vorherrschaft der Religion(en) – bis heute speziell gegen die christlichen Kirchen und nun wohl auch sprungartig gegen die islamischen Moscheen.
2.1.4. Petrarca nachfolgend haben sich in Europas Kulturgeschichte viele geistige Strömungen und Epochen auf diesen säkularen Humanismus berufen, einerseits auf ein hohes Ethos oder andererseits auf eine einfache Sittlichkeit vom einzelnen Menschen und von der Gesellschaft:
- Im klassischen Weimar von Wolfgang von Goethe und Wilhelm von Humboldt spielt die Humanität eine zentrale Rolle. Von Humboldt hat das humanistische Gymnasium begründet, die Bildungsstätte für abendländische Kultur von höchster gesellschaftlicher Relevanz. Sein Ziel war nicht eine schnellstmögliche Ausbildung für einen Beruf, sondern weit darüber hinaus >die matura – die menschliche Reife<, eine Persönlichkeitsbildung mittels Aneignung und Verinnerlichung der humanen Ideale der griechisch-römischen Antike.
- Der Sozialismus, speziell der von Karl Marx selbst, dachte unbestreitbar humanistisch. Humanismus ist geradezu das philosophische Fundament seiner Gesellschaftstheorie. Allerdings stellt sich für Marx die philosophische Frage nach der Humanität primär als radikale Kritik an den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen. Er fragt vor allem nach den gesellschaftlichen Bedingungen, die Humanität, das meint das natürliche Menschsein, unmöglich macht. Dabei deckt er als Ursachen für die Entfremdung des Menschen von sich selbst die historisch gewachsenen Gesellschaftsverhältnisse auf, die Massen von Menschen durch kapitalistische Wirtschaft verelenden und in Religion niederdrücken.
- Der Existentialismus von Jean-Paul Sartre bis André Malraux, die den Humanismus mit einem radikalen Nihilismus verbunden haben. Von Sartre her ist keine ethische Norm absolut, keine moralische Verpflichtung letztgültig begründbar, kein Gebot von göttlicher Qualität. Alle ethischen Werte sind relativ, zeitbedingt, gar ins Gegenteil verkehrbar. Nur in seiner persönlichen Freiheit auch von Gott kann der Mensch sich selbst als fähig zu einem selbstverantworteten Leben in Gemeinschaft und Gesellschaft begreifen. Der Indikativ >Du kannst es< bestimmt den Imperativ >also tu es<. Das ist weltlicher Humanismus bis in die letzte atheistische Konsequenz.
- Heute nennen sich die meisten neuatheistischen Gruppierungen >säkulare Humanisten<. Der Mensch muss nicht religiös sein, um human sein zu können. Eine Lebensphilosophie also ohne Gott und damit bewusst mit mehr Menschlichkeit im Denken und im Handeln.
- Viele Menschen in Deutschland helfen den Flüchtlingen in dieser offenen Menschlichkeit. Sie sind rein menschlich motiviert. Sie wollen helfen, weil Not besteht. Ohne ihre materielle Hilfe und ohne ihre freiwillige Mitarbeit in inzwischen Legion freiwilliger Arbeitsstunden wäre die Flüchtlingskatastrophe vielerorts längst im Elend erstickt. Unsere Gesellschaft zeigt ein hohes humanes Verantwortungsbewusstsein vieler Bürger. Die deutsche Bürgermoral ist einfach vorbildlich.
Angesichts der immer noch beschämenden Uneinigkeit und Unfähigkeit der politisch Verantwortlichen in der Flüchtlingspolitik ist es von umso größerer Wichtigkeit, dass sich unsere Bürgergesellschaft auch weiterhin nicht nur gegenüber den Flüchtlingen hilfsbereit zeigt, sondern sich darüber hinaus selbst ihrer europäisch-humanistischen Kulturtradition bewusst wird und von unserem Staat insgesamt die rechtsstaatliche Wahrung der >antiken-christlich-säkularen Grundwerte< unseres Abendlandes einfordert.
2.1.5. Der säkulare Humanismus hat heute infolge der französische Aufklärung und Revolution seinen Niederschlag gefunden in den säkularen europäischen Verfassungen und in den großen Menschenrechtserklärungen der UNO von 1948 und der EU-Charta von 2007.
Unser Staat ist deshalb ein Rechtsstaat, weil er rechtsstaatliche Grundlagen hat, die auch auf den Flüchtlingsansturm aus dem nahöstlichen Islam hin eingehalten werden müssen:
- Zum einen unsere Verfassung, das Grundgesetz: Es beginnt mit dem programmatischen Statement: Die Würde des Menschen ist unantastbar. In ihm steht auch der Asyl-Artikel 16 a >Politisch Verfolgte genießen Asylrecht<.
- Zum anderen die Menschenrechtserklärung der UNO vom Dezember 1948, der auch Deutschland wie weitere über einhundert Staaten verfassungsmäßig beigetreten ist. In ihr hat die UNO-Generalversammlung ohne Bindung an Gott oder Religion die generelle Gültigkeit von Grund- und Menschenrechten verkündet, ein Dokument ohne Beispiel in der Menschheitsgeschichte, weit über das hinaus was Religionen, einschließlich Christentum je erklärt haben. Artikel 14: Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen …
- Zum Dritten die EU-Charta von 2007, die für Deutschland als EU-Staat Weisungskompetenz hat. Sie hat inhaltlich ethisch den gleichwertigen Rang der UNO-Menschenrechtserklärung, ein Wertesystem utilitaristischer Humanität ohne Begründung durch Religion oder mit Gott, rein menschlich. Ein faszinierendes Dokument ganz konkreter säkularer, individueller Rechtswerte.
- Viertens die Genfer Flüchtlingskonvention, die schon immer auch für Deutschland Gültigkeit besitzt mit der Verpflichtung zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen.
- Fünftens das Schengener EU-Abkommen, in dem der grenzfreie Reiseverkehr unter den EU-Ländern beschlossen ist und deshalb auch für Deutschland gilt.
- Sechstens: Das Dublin-Abkommen der zwölf EU-Mitglieder von 1990, in dem die Einstiegsländer Italien und Griechenland stellvertretend für alle EU-Länder für die Flüchtlingsversorgung verantwortlich gemacht worden sind. Wir haben darauf schon in Statement 2 hingewiesen.
- Siebtens: Ein deutsches Einwanderungsgesetz fehlt, weil CDU und CSU das bisher strikt abgelehnt haben.
Dies sind die hochrangigen Dokumente, in denen säkulare, individuelle Rechtswerte festgeschrieben sind, auch die Flüchtlingsaufnahme und der Asylschutz.
Wenn der Staat die obigen Vorgaben einhält und damit in seinem Land konkret umsetzt, handelt er nicht human, sondern rechtsstaatlich. Er hat als Rechtsstaat gar keine rechtlichen Alternativen, keinen Spielraum, die Menschenrechte zu umgehen, aufzuheben oder zu ignorieren. Die Erfüllung liegt nicht in seinem beliebigen Ermessen. Zumindest in Europa kann er als Staat auf Erfüllung verklagt werden. Deshalb ist das, was der Staat menschenrechtlich tun muss, keine freie Humanität, sondern rechtsstaatliche Pflicht.
Erfüllt der Staat also seine nationalen und völkerrechtlichen Vorgaben, dann handelt er rechtsstaatlich. Fordern wir vom Staat Rechtsstaatlichkeit, dann müssen seine Handlungen an den obigen Dokumenten mit aller Genauigkeit gemessen werden. Deshalb:
Wozu ist der deutsche Staat eigentlich rechtsstaatlich
gegenüber dem Flüchtlingsansturm aus dem nahöstlichen Islam
wirklich verpflichtet?
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Paul Schulz
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